Marco Pool vom 20. Januar 2009 S. 3 und 4). Die Parteien begründen ihre Positionen damit, dass die jeweils andere Partei ihre vertraglichen Pflichten nicht erfüllt und dadurch den Nichtvollzug des Vertrags zu verantworten habe. Die Konventionalstrafe wurde somit nach dem übereinstimmenden Willen der Parteien vereinbart für den Fall, dass eine Partei ihre Vertragspflichten nicht oder nicht richtig erfüllt und dadurch zu verantworten hat, dass der Vertrag nicht vereinbarungsgemäss vollzogen werden kann.