Der Rechtsvorschlag in der Betreibung Nr. 4100905 des Betreibungsamtes H., Zahlungsbefehl vom 5. November 2007, wird in diesem Umfang aufgehoben und dem Kläger die definitive Rechtsöffnung erteilt für Fr. 30'000.-- zuzüglich 5% Zins seit dem 5. November 2007 und die Betreibungskosten in der Höhe von Fr. 250.--. 3. Die Kosten des Vermittleramtes des Kreisamtes Sur Tasna von Fr. 250.-- sowie diejenigen des Bezirksgerichts Inn, bestehend aus