Nachdem am 10. September 2008 die Beweisverfügung erlassen und zur Hauptverhandlung vorgeladen wurde, teilte Rechtsanwalt lic. iur. Marco Pool mit Schreiben vom 17. November 2008 dem Bezirksgerichtspräsidenten Inn mit, dass er die Interessen der X. vertrete und um Verschiebung der Hauptverhandlung ersuche. Diesem Antrag wurde mit Verfügung vom 17. November 2008 entsprochen und die Hauptverhandlung bis auf Weiteres verschoben. Vor der am 20. Januar 2009 angesetzten Hauptverhandlung bezahlte die X. schliesslich den Gerichtskostenvorschuss, so dass der Rechtsvertreter der X. anlässlich der Hauptverhandlung vor Bezirksgericht Inn zum mündlichen Vortrag zugelassen wurde.