waren durch Übernahme der restlichen Kapitalschuld (aktueller Stand) aus dem erwähnten Grundpfandrecht von nominal Fr. 640'000.-- im I. Rang zugunsten der F., J., zu tilgen. Fr. 42'000.-- waren durch Banküberweisung gemäss Order des Verkäufers zu zahlen. Die Eigentumsübertragung war auf den 31. Januar 2007 vorgesehen.