3. Die WAG GmbH trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens von Fr. 1'504.— (Gerichtsgebühr Fr. 1'200.—, Schreibgebühr Fr. 304.—) und bezahlt der BK AG für das Beschwerdeverfahren eine Prozessentschädigung von 1'600 Franken (MWST eingeschlossen).