Ich habe die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Preisliste gelesen und erkläre mich einverstanden damit), beziehungsweise der Wert, den sie an das Datenbanksystem der Webseite zurückgegeben hat, ist im Übermittlungsvorgang vom Besteller zum System nicht in Text festgehalten. Die Klägerin hat jedenfalls nichts Derartiges behauptet oder zu beweisen versucht. Sie argumentiert vorab mit der These, der entsprechende Wert müsse gesetzt gewesen sein, da eine erfolgreiche Anmeldung dies voraussetze.