2. Am 15. November 2007, um 17.11 Uhr, erfolgte von der Absenderadresse info@xyz.com das Bestätigungsmail an die von Q. angegebene E-Mail Adresse. Mittels E-Mail an Q. stellte die WAG gleichentags der BK Rechnung über Fr. 376.60. 3. In Beantwortung der E-Mail Bestätigung vom 15. November 2007 teilte Q. der WAG am Morgen des Folgetages, um 09.18 Uhr, per E-Mail sinngemäss und entschuldigend mit, man kündige, da man nicht gewusst habe, dass die Dienstleistungen kostenpflichtig seien und man habe keinen Bedarf daran.