Dies, obwohl C. die Abweichungen zwischen Offerte und Bestellung gemäss eigener Aussage aufgefallen waren. Am 6. November 2006 (BB 3.18) wurde die Ware sodann von der Y. schriftlich abgerufen, wobei die Art, die Anzahl und die Masse der bestellten Pfosten nochmals im Detail gemäss der früheren Bestellung aufgeführt wurden. Auch zu jenem Zeitpunkt erfolgte keine Rücksprache mit der Y.. Vielmehr legte die X. von der Bestellung abweichende Pfosten bereit und lieferte diese wie vereinbart tags darauf auf die Baustelle.