c) Aus den Akten geht hervor, dass die X. nach Erhalt der Bestellung Vorbereitungen für die Lieferung der bestellten Ware traf, indem sie bei einem Stahllieferanten eine Offerte einholte (BB 3.4), mit einer Verzinkerei Kontakt aufnahm (BB 3.5) und die Stahlrohre am 11. September 2006 bei der E.-AG bestellte (BB 3.7). Eine Meldung an die Y., der Auftrag werde nicht oder in anderer Form als in der Bestellung festgehalten ausgeführt, erfolgte nicht. Dies, obwohl C. die Abweichungen zwischen Offerte und Bestellung gemäss eigener Aussage aufgefallen waren.