Seite 6 — 9 wäre. Vielmehr bestellte die Y. mit diesem Schreiben mehrheitlich unterschiedliche Pfosten als ursprünglich angefragt. Die Unterschiede bezogen sich dabei auf die Art, die Anzahl und die Länge der Pfosten. Dass es in der Bestellung Abweichungen von der Offerte gab, bemerkte auch C., der Direktor der X., der als Zeuge befragt wurde (vgl. Aussage zu Frage 3). Mit der Entgegennahme der Bestellung vom 7. Juni 2006 lagen somit noch keine übereinstimmenden Willenserklärungen vor, weshalb zu diesem Zeitpunkt auch noch kein Vertrag zustande gekommen war.