zum Vertragsschluss darstelle (Bucher in: Basler Kommentar, Obligationenrecht I, 4. Auflage, Basel 2007, N. 10 zu Art. 1 OR). Auf den vorliegenden Fall angewendet bedeutet dies, dass angesichts der relativ langen Dauer der Vertragsabwicklung (Mai bis November 2006) auch zu prüfen ist, ob sich in dieser Zeit aufgrund anderslautender Vereinbarungen Veränderungen im Vertragsinhalt ergaben, wobei diese ebenfalls nach dem Vertrauensprinzip zu bestimmen sind.