C. Nach weiteren telefonischen und schriftlichen Kontakten, teilweise auch andere Lieferungen betreffend, rief die Y. die bestellte Ware unter Angabe einer Preisberechnung mit Fax vom 6. November 2006 bei der X. ab. Gleichentags wurde telefonisch die Barzahlung von Fr. 20'113.10 (nach Abzug einer noch ausstehenden Rechnung der Y. über Fr. 5'416.90) bei Lieferung der bestellten Pfosten vereinbart.