Rechtsanwalt Bundi nahm an diesen persönlich teil und bereitete für jede Einvernahme mehrere Zeugenfragen vor. Schliesslich fällt ins Gewicht, dass Rechtsanwalt Bundi infolge des kurzfristigen Rückzugs der Klage sein Plädoyer für die Hauptverhandlung vom 17. März 2009 bereits redigiert hatte. Eine Durchsicht der Akten mit den dort dokumentierten Anwaltskosten von Fr. 8'392.80 zeigt, dass der von der Vorinstanz anerkannte Aufwand von 32 Stunden jedenfalls nicht als völlig unhaltbar betrachtet werden kann.