Kostentarif im Zivilverfahren heranzuziehen, der die Gerichtsgebühr bei Verfahren vor dem Bezirksgericht zwischen Fr. 1'000.-- und Fr. 20'000.-- festsetzt. In diesem Zusammenhang ist auch Art. 6 Abs. 1 Kostentarif im Zivilverfahren zu berücksichtigen, wonach bei Rückzug oder Anerkennung der Klage die Gerichtsgebühr angemessen zu reduzieren ist.