Die Klage wird vom Geschäftsverzeichnis des Bezirksgerichts Surselva als durch Anerkennung erledigt abgeschrieben. 4. Die Kosten des Kreisamtes Cadi von Fr. 250.-- sowie diejenigen des Bezirksgerichts Surselva, bestehend aus: - Gerichtsgebühr Fr. 4'300.-- - Schreibgebühr Fr. 535.-- Seite 4 — 12 - Barauslagen Fr. 165.-- total somit Fr. 5'000.-- gehen zulasten des Beklagten.