2. Das Grundbuchamt Cadi wird angewiesen, die Klägerin im Grundbuch der Gemeinde S. als Eigentümerin des Miteigentums-Grundstücks Nr. 1-3, beinhaltend 56/96 Miteigentumsanteile an Parzelle 102, Plan 2, einzutragen. Die Klägerin wird im Gegenzug verpflichtet, dem Beklagten den bezahlten Kaufpreis von Fr. 9'000.-- sowie die bezahlten Grundbuchgebühren von Fr. 432.25 und Handänderungssteuern von Fr. 180.-- zu ersetzen. 3. Die Klage wird vom Geschäftsverzeichnis des Bezirksgerichts Surselva als durch Anerkennung erledigt abgeschrieben.