F. Mit Schreiben vom 20. April 2009 nahm X. Stellung zur Honorarnote von Rechtsanwalt Bundi. Er führte aus, dass ein Zeitaufwand von 32 Stunden als völlig unangemessen erscheine, zumal der Fall keine komplizierten Rechtsfragen aufgeworfen habe, eine Beweisverhandlung stattgefunden habe sowie zwei Rechtsschriften und Zeugenschemata zu redigieren gewesen seien. Im Weiteren sei eine Hauptverhandlung vorzubereiten gewesen, die schliesslich infolge Klageanerkennung hinfällig wurde.