E. Am 17. März 2009 reichte der klägerische Rechtsvertreter eine Zusammenstellung der bis anhin zu Lasten von Y. entstandenen aussergerichtlichen Kosten ein. Die klägerische Kostennote wurde der Gegenpartei noch gleichentags zur Stellungnahme zugestellt. Im Weiteren wurde X. aufgefordert, die Belege für die Kaufpreiszahlung sowie für seine weiteren Auslagen (Grundbuchgebühren, Handänderungssteuern etc.) einzureichen.