D. Mit Verfügung vom 19. Januar 2009 wurden die Parteien zu der auf den 17. März 2009 angesetzten Hauptverhandlung vor dem Bezirksgericht Surselva in T. vorgeladen. Am Tag vor der Hauptverhandlung teilte der Rechtsvertreter von X. dem Bezirksgerichtspräsidium telefonisch mit, dass er namens und im Auftrag seines Mandanten die Klage vollumfänglich anerkenne. Gleichentags wurde die Anerkennungserklärung per Fax übermittelt. Das Original der Anerkennungserklärung vom 16. März 2009 traf am 17. März 2009 beim Bezirksgericht Surselva ein. Somit