Seite 2 — 12 soeben erworbenen 56/96 ME-Anteilen an Parzelle 102, Plan 2 (Mitei- gentums-Grundstück Nr. 1-3) im Grundbuch der Gemeinde S. eingetragen werde; wobei die Klägerin dem Beklagten Zug um Zug gegen Vorweisen der Quittungen den verurkundeten Kaufpreis von Fr. 9'000.00 nebst den geleisteten Grundbuchgebühren und Handänderungssteuern zu erstatten habe. 2.