„Klägerisches Rechtsbegehren: 1. Die Klägerin beantragt beim angerufenen Gericht als bisherige Miteigentümerin zu 4/96 ME-Anteilen an Parzelle 102, Plan 2 (Miteigentums- Grundstück Nr. 1-1) im Grundbuch der Gemeinde S., nachdem sie ihr gesetzliches Vorkaufsrecht gegenüber dem Beklagten und dem Grundbuchamt geltend gemacht hatte, dass sie an Stelle des Beklagten, der bisher an Parzelle 102, Plan 2, noch nicht Miteigentümer war, für dessen