4.a) Die Kosten des Berufungsverfahrens, bestehend aus einer Gerichtsgebühr von Fr. 8'000.-- und einer Schreibgebühr von Fr. 320.--, total somit Fr. 8'320.--, gehen zu 3/5 (Fr. 4’992.--) unter solidarischer Haftung zu Lasten von Y. und zu 2/5 (Fr. 3'328.--) zu Lasten der X., die ausserdem Y. für das Berufungsverfahren mit Fr. 1'749.80 einschliesslich Mehrwertsteuer aussergerichtlich zu entschädigen hat.