3. Die Kosten des vorinstanzlichen Verfahrens von Fr. 10'000.-- sowie die vermittleramtlichen Kosten von Fr. 300.-- gehen zu 2/5 zu Lasten der A. und zu 3/5 unter solidarischer Haftung zu Lasten von Y., die ausserdem die A. für das vorinstanzliche Verfahren mit Fr. 7'070.50 aussergerichtlich zu entschädigen haben.