a) Die Berufungsklägerin beantragte vor der Vorinstanz die Gutheissung ihrer Klage in Höhe von Fr. 91'315.99 nebst 7.875% Verzugszins seit dem 1. Juli 2006 sowie die vollumfängliche Abweisung der Widerklage. Demgegenüber beantragte die Berufungsbeklagte die Abweisung der Klage und die Gutheissung der Widerklage in Höhe von Fr. 142'734.75 nebst 5% Zins seit 8. März 2001. Nach dem Ergebnis des Berufungsverfahrens ist die Berufungsklägerin mit ihrer Klage vollumfänglich unterlegen, während sie bezüglich der Widerklage vollumfänglich obsiegt hat.