Im Kontumazurteil des Bezirksgerichts Maloja vom 5. Juni 2007 hat die Vorinstanz (und nicht etwa die damals kontumazierten Beklagten) erstmals aufgeworfen, die Transaktion vom 8. März 2001 sei nicht korrekt abgelaufen. Im nachfolgenden zweiten Verfahren haben die Berufungsbeklagten sodann durch ihren zwischenzeitlich beigezogenen Rechtsvertreter diese Argumentation aufgenommen und über acht Jahre nach der Überweisung erstmals die Behauptung aufgestellt, es habe hierfür kein Kundenauftrag bestanden und es sei auch nicht klar, ob die Zahlung je angekommen sei.