Nach unbenutztem Ablauf dieser Frist würden die Auszüge als genehmigt gelten. Die ausdrückliche oder stillschweigende Anerkennung des Rechnungsauszuges schliesse die Genehmigung aller in ihm enthaltenen Posten sowie allfällige Vorbehalte der Bank in sich. Mit anderen Worten beinhaltet Art. 7 der AGB eine Genehmigungsfiktion. Diese führt zu einer Novation (Art. 117 Abs. 2 OR). Dabei tritt an Stelle der bisherigen Einzelposten ein neuer Globalposten, ohne dass der Kunde dadurch seine Rechte hinsichtlich unrichtig ausgeführter Positionen verlöre.