bc) In Bezug auf das Begehren, es seien sämtliche Kontoauszüge betreffend das Konto 120249 ab 29. Oktober 2004 bis 14. Januar 2005 zu beschaffen, ist anzumerken, dass sich die geforderten Dokumente bereits bei den Akten befinden. So reichte die Berufungsklägerin bereits im vorinstanzlichen Verfahren verschiedene Kontoauszüge zu den Akten, welche Auskunft über sämtliche Kontobewegungen seit 5. Dezember 1998 geben (vgl. KB 16, 17, 32,33). Damit erübrigt es sich, auf den entsprechenden Editionsantrag weiter einzugehen.