E. Nach erfolglos verlaufener Sühneverhandlung unterbreitete die X. die Streitsache mit Eingabe vom 7. März 2008 dem Bezirksgericht Maloja. Am 5. Mai 2008 reichten Y. die Prozessantwort und Widerklage ein. Dabei reduzierten sie die Widerklageforderung auf Fr. 142'734.75. Die Widerklageantwort datiert vom 16. Juni 2008. Ein von der X. gegen den Bezirksgerichtspräsidenten Maloja gestelltes Ausstandbegehren wies das Bezirksgericht Maloja mit Entscheid vom 16. September 2008 ab. Auch zwei weitere Beschwerden der X. gegen die Vorladung zur Hauptverhandlung beziehungsweise die Beweisverfügung vom 5. November 2008 wurden vom Bezirksgericht Maloja abgewiesen.