Beklagtisches Rechtsbegehren 1. Die Klage sei abzuweisen. 2. Widerklage auf: Die Klägerin und Widerbeklagte sei zu verpflichten, den Beklagten/Widerklägern Fr. 146'884.95 nebst Zins zu 5% seit 8.3.2001 zu bezahlen. Eventualiter sei der zu bezahlende Betrag nach richterlichem Ermessen festzusetzen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zulasten der Klägerin/Widerbeklagten.“