C. Mit Schreiben vom 29. April 2002 ersuchte die X. Y. den Sollsaldo bis spätestens am 15. Mai 2002 auszugleichen oder einen Zahlungsvorschlag zur Reduktion der Kreditlimite zu unterbreiten. In der Folge kam es zwischen den Parteien zu Differenzen bezüglich Einhaltung des Rückzahlungsplanes und der Kontoführung. Die Bank forderte Y. wiederholt zur Einhaltung des Rückzahlungsplanes zur Reduktion des Kredits auf. Nach verschiedenen Rückzahlungen belief sich der Negativsaldo Mitte 2006 immer noch auf Fr. 91'315.99. Am 23. August 2006 meldete die X. die Streitsache zur Vermittlung an und verlangte von Y. die Rückzahlung der ausstehenden Summe.