der X . , Klägerin, Widerbeklagte und Berufungsklägerin, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. iur. Peter Schnyder, Gelbes Haus, 7220 Schiers, gegen das Urteil des Bezirksgerichts Maloja vom 16. Dezember 2008, mitgeteilt am 5. März 2009, in Sachen der Klägerin, Widerbeklagten und Berufungsklägerin gegen Y1., Beklagte, Widerklägerin und Berufungsbeklagte, und gegen Y2., Beklagter, Widerkläger und Berufungsbeklagter, beide vertreten durch Rechtsanwalt Dr. iur. Vincent Augustin, Quaderstrasse 8, 7000 Chur, betreffend Forderung, hat sich ergeben: I. Sachverhalt