Aus der vom Betreibungsamt Trins am 17. November 2008 zusammengestellten Schuldner-Information über X. (act. II/7), welche auch dem Bezirksgerichtspräsidium Imboden vorlag, lässt sich entnehmen, dass sich zum Zeitpunkt des angefochtenen Entscheids neben der von der Vorinstanz angesprochenen Pfändungsgruppe Nr. 208321 bereits eine weitere Pfändungsgruppe mit der Nr. 208368 gebildet hatte. In jenem gesonderten Verfahren, war bereits eine Pfändungsankündigung erlassen worden. Überdies waren drei weitere Zahlungsbefehle eingetragen, welche durch die B. erwirkt worden waren.