2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge gemäss Gesetz. 3. Antrag formeller Art: Für das vorliegende Beschwerdeverfahren sei dem Beschwerdeführer die unentgeltliche Rechtspflege zu bewilligen, und es sei der unterzeichnende Rechtsanwalt als unentgeltlicher Rechtsbeistand des Beschwerdeführers einzusetzen.“ Seite 2 — 7 F. Das Bezirksgerichtspräsidium Imboden verzichtete mit Schreiben vom 27. April 2009 auf die Einreichung einer Vernehmlassung.