K. Am 3. April 2009, mitgeteilt am 6. April 2009, verfügte der Bezirksgerichtspräsident Imboden was folgt: „1. Die Akten werden zur weiteren Behandlung an das Bezirksgericht Imboden überwiesen. 2. Die Kosten werden auf das Verfahren vor Bezirksgericht Imboden übertragen. 3. (Mitteilung).“