Seite 3 — 10 Rechtsvertreter über diese Änderung informiert worden sei. Diese Auffassung bekräftigte er in seiner Stellungnahme gemäss Art. 87 Abs. 2 ZPO und Widerklageantwort vom 17. Februar 2009, womit er beantragte, den (zweiten) Leitschein vom 28. Januar 2009 aus dem Recht zu weisen.