Widerklage: 1. X. sei zu verpflichten, Y. Fr. 845.-- zzgl. Zins von 5% auf Fr. 845.-- ab 30. April 2008 zu bezahlen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten von X..“ Seite 2 — 10 E. Mit Prozesseingabe vom 12. Dezember 2008 prosequierte X. die Klage an den Bezirksgerichtsausschuss Imboden. Er begehrte die Bezahlung von Fr. 6'929.-- zuzüglich Zinsen sowie die Abweisung einer allfälligen Widerklage.