1 und 3 OR ausgelöst. Gemäss diesen Bestimmungen sei die durch den Vermieter ausgestellte Kündigung anfechtbar, wenn sie ausgesprochen wird vor drei Jahren nach Abschluss eines mit dem Mietverhältnis zusammenhängenden Schlichtungsoder Gerichtsverfahrens, in dem Vermieter zu einem erheblichen Teil unterlegen ist (lit. e Ziff. 1) oder auf die Anrufung des Richters verzichtet hat (lit. e Ziff. 3). Die Kündigungen vom 17. April 2007 seien darum infolge Ungültigkeit aufzuheben.