Berufungskläger auf kB 14 nichts. Den Briefen von E. (damalige Beiständin von Y.) vom 3. Juni 2007 an die Schlichtungsbehörde sowie vom 20. April 2007 an D. (Sozialamt) ergeht, dass E. offenbar am 19. April 2007 bei X. war und ihr die Kündigung ankündigte (vgl. kB 14 und Editionsakten). Im Schreiben vom 20. April 2007 an D. wird zudem festgehalten: „Die Kündigungen sind selbstverständlich mit dem offiziellen Formular erfolgt“. Demnach waren die Kündigungen spätestens am 20. April 2007 erfolgt. Die Schreiben schliessen aber auch eine frühere Kündigung keineswegs aus.