J. Am 24. März 2009 fand die mündliche Berufungsverhandlung vor dem Kantonsgericht von Graubünden statt. Anwesend waren die Berufungsklägerin X., ihr Rechtsvertreter, Rechtsanwalt Quinter, die Berufungsbeklagte Y. mit ihrer Rechtsvertreterin, Rechtsanwältin Blumer, sowie der Amtsvormund C.. Rechtsanwalt Quinter bestätigte und begründete in seinem Parteivortrag die Anträge gemäss der schriftlichen Berufungserklärung vom 30. Dezember 2008. Rechtsanwältin Blumer beantragte die kostenfällige Abweisung der Berufung. Beide Rechtsvertreter gaben von ihren Vorträgen eine schriftliche Ausführung zu den Akten.