G. Mit Urteil vom 30. Oktober 2008, mitgeteilt am 9. Dezember 2008, erkannte das Bezirksgericht Hinterrhein: „1. Die Klage wird teilweise gutgeheissen und das Mietverhältnis zwischen den Parteien bis zum 30. September 2009 erstreckt. 2. Die Kosten des Bezirksgerichts Hinterrhein, bestehend aus: - Gerichtsgebühren Fr. 4'948.90 - Schreibgebühren Fr. 720.00 Total Fr. 5'668.90