Y. liess mit Prozessantwort vom 13. März 2008 die kostenfällige Abweisung der Klage beantragen. Am 30. April 2008 reichten X. und Z. die Replik mit unverändertem Rechtsbegehren ein. Die Duplik datiert vom 22. Mai 2008. F. Am 30. Oktober 2008 führte das Bezirksgericht Hinterrhein einen Augenschein in Anwesenheit von X., Z. und den beiden Rechtsvertretern der Parteien an der A. in B. durch.