B. Gemäss Ausführungen der Mieter ist die Vermieterin ihrer Pflicht zur Behebung von schweren Mängeln nicht nachgekommen, weshalb sie teilweise aus Sicherheitsgründen gezwungen gewesen seien, die Mängel selbst zu beheben. Für ihre Aufwendungen forderten sie Ersatz. Y. gab in diesem Zusammenhang an, die Mieter hätten seit September 2007 nur noch Fr. 1'000.-- Miete statt den vereinbarten monatlichen Fr. 1'500.-- bezahlt. In eine Verrechnung der Aufwendungen mit den ausstehenden Mietzinsen habe sie nicht eingewilligt.