Seite 5 — 23 geltend gemachte Forderung zu begleichen, andernfalls sein Mandant vom Vertrag zurücktreten werde (vgl. kläg. act. 5). Auch anlässlich der Vermittlungstagfahrt vom 12. September 2007 stellte er - wie erwähnt - ein Rückforderungsbegehren. Guhl (Das Schweizerische Obligationenrecht, 9. Aufl., Zürich 2000, § 32 N 16) vertritt die Auffassung, dass, wer bereits bei der Nachfristansetzung im Sinne von Art. 107 Abs. 1 des Schweizerischen Obligationenrechts (OR; SR 220) von Rücktritt spreche, das Recht verliere, nach Ablauf dieser Frist weiterhin auf Erfüllung zu beharren.