Die Kosten des Kreisamtes X. von CHF 350.00 sowie die Kosten des Bezirksgerichtes Plessur von CHF 13'549.95 (Gerichtsgebühren CHF 5'500.00, Schreibgebühren CHF 657.00, Bargebühren CHF 292.95, Streitwertzuschlag CHF 7'100.00) gehen zu Lasten von A.. Unter Berücksichtigung des geleisteten Kostenvorschusses verbleibt somit ein Restbetrag von CHF 549.95, welcher innert 30 Tagen zu bezahlen ist. b) Aussergerichtlich hat A. B. mit CHF 20'846.65 (inkl. Barauslagen und MWST) zu entschädigen. 3. (Mitteilung).“