Da anlässlich der Sühneverhandlung vom 12. September 2007 zwischen den Parteien keine Einigung erzielt werden konnte, wurde am 5. Dezember 2007 der Leitschein mit folgendem Rechtsbegehren ausgestellt: Klägerisches Rechtsbegehren A. Hauptbegehren 1. Es sei dem Kläger das Eigentum am Grundstück Nr. _ in Z. (Interimregister Z. Nr. _, Plan _) zuzusprechen Zug um Zug gegen Übernahme der Grundpfandschuld gegenüber der C. im Betrage von CHF 285'000.00. 2. Stufenklage a) Die Beklagte sei zu verpflichten, für die Zeit vom 27. März 2003 bis rechtskräftigem Abschluss des vorliegenden Verfahrens