hat sich ergeben: I. Sachverhalt A. Am 17. Januar 2003 schlossen A., Käuferin, und B., Verkäufer, einen Kaufvertrag über das im Interimregister Z. eingetragene Grundstück Nr. _, Plan _, Parzelle _. Der Kaufpreis betrug pauschal Fr. 640'000.-- und sollte wie folgt getilgt werden: Die Käuferin hatte die Grundpfandschuld von Fr. 285'000.-- zu übernehmen und die Kaufpreisrestanz von Fr. 355'000.-- gemäss separater Vereinbarung unter den Vertragsparteien zu begleichen. Den ersten Teil der Kaufpreistilgung, die Übernahme der Grundpfandschuld, erfüllte A. vertragsgemäss.