Seite 13 — 14 III. Demnach wird erkannt 1. Die Berufung wird teilweise gutgeheissen und die Ziffern 1-3 des Dispositivs des angefochtenen Urteils werden aufgehoben. 2. Die Klage wird teilweise gutgeheissen und X. wird verpflichtet, Y. Fr. 5'529.45 zuzüglich Zins zu 5% seit 1. Januar 2008 zu bezahlen.