2'628.00 Fr. 525.60 26 22.11.2007 Fr. 3'941.00 Fr. 788.20 Total Fr. 27'647.35 Fr. 5'529.45 Nach dem Gesagten ist die Berufung damit teilweise gutzuheissen und die Ziffer 1 des Dispositivs des angefochtenen Urteils aufzuheben. X. ist stattdessen zu verpflichten, Y. Fr. 5'529.45 zuzüglich Zins zu 5% seit 1. Januar 2008 zu bezahlen. Im Übrigen ist die Berufung abzuweisen.