b) Die fragliche Heizungsanlage befindet sich auf der Parzelle Nr. 994 und wurde für die ursprünglich zusammengehörenden Parzellen Nr. 994 und Nr. 1377 erstellt. Im Rahmen eines Parzellierungs- und Realteilungsverfahrens (vgl. Parzellierungsvertrag vom 6./12. Juni 2006; act. KB 2) wurde die Parzelle Nr. 1377 jedoch abgetrennt. Gleichzeitig wurden die Wertquoten der verbleibenden Stockwerkeinheiten der Parzelle Nr. 994 angepasst, so dass Z. neu Miteigentumsanteile von 830/1000 und 85/1000 zukommen und B. neu einen Miteigentumsanteil von 85/1000 besitzt.