Zum anderen ist der Instanzenzug nicht zu verkürzen. Die Begründungspflicht erscheint nicht nur als ein bedeutsames Element transparenter Entscheidfindung, sondern dient zugleich auch einer wirksamen Selbstkontrolle der Behörde. Bereits diese Gründe sprechen somit für eine Rückweisung der Sache. Bei der Art von Totalversäumnissen, wie es gegenständlich vorliegt, kann es nicht die Aufgabe des Kantonsgerichts sein, die Arbeit anstelle der Vorinstanzen zu verrichten und den Gehörsanspruch im Beschwerdeverfahren umfassend zu heilen.